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Sie können uns Barrieren melden und Inhalte in zugänglicher Form anfordern. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Lernplattform Let’s Learn — die Website, den Eltern- und Lehrkraftbereich sowie die daraus abgeleiteten Anwendungen für Tablet und Rechner.
Stand der Vereinbarkeit
Die Anwendung ist mit den Anforderungen der Stufen A und AA nach WCAG 2.1 (EN 301 549) teilweise konform. Die Gründe stehen weiter unten unter „Bekannte Lücken".
Prüfmethode: Selbstbewertung mit dem automatischen Prüfwerkzeug axe-core (Regelsätze WCAG 2.0/2.1, Stufen A und AA) über zwölf angemeldete Seiten, ergänzt um manülle Stichproben.
Automatische Prüfwerkzeuge erfassen nur einen Teil der Anforderungen. Wir nennen deshalb ausdrücklich, was noch nicht geprüft ist — eine Erklärung ohne Lücken wäre entweder ungeprüft oder unehrlich.
Was geprüft und umgesetzt ist
Farbkontraste der Bedienelemente
Haupt- und Zweitschaltfläche erreichten mit weißer bzw. farbiger Schrift nur 3,21:1 und 4,24:1. Erforderlich sind 4,5:1. Beide nutzen jetzt einen eigens berechneten Bedienton mit 4,88:1.
Beschriftung von Grafiken
Ein Fortschrittsbild trug seine Beschriftung an der falschen Stelle und war für Screenreader namenlos. Die Beschriftung sitzt jetzt an der Grafik selbst.
Zulässige ARIA-Auszeichnungen
Zwei Elemente trugen Beschriftungen, die dort technisch unzulässig waren und von Screenreadern ignoriert wurden. Behoben.
Vorlesefunktion
Aufgaben und Fragen können vorgelesen werden; in der Vorschule geschieht das automatisch, weil Lesen dort keine Voraussetzung sein darf.
Bedienung ohne Maus
Die Lernspiele sind vollständig über die Tastatur bedienbar (Ziffern für Antworten, Pfeiltasten für Bewegung).
Reduzierte Bewegung
Ein Ruhemodus schaltet Animationen und Belohnungseffekte ab — für Kinder, die davon abgelenkt oder überfordert werden.
Größe der Bedienelemente
Schaltflächen sind mindestens 48 × 48 Pixel groß und damit auch mit ungenauer Motorik treffbar.
Bekannte Lücken
Kein vollständiger manüller Test
Bisher wurde automatisch geprüft. Automatische Werkzeuge erfassen nur etwa ein Drittel der Anforderungen. Tastaturreihenfolge, Screenreader-Verständlichkeit, Fokussichtbarkeit und sinnvolle Vorlese-Reihenfolge sind nicht durchgängig geprüft.
Geplant: Vollständige manülle Prüfung vor dem ersten Schuleinsatz.
Prüfung durch eine unabhängige Stelle steht aus
Es liegt bisher nur eine Selbstbewertung vor. Eine externe Prüfung ist nicht erfolgt.
Geplant: Vor Ausschreibungen mit öffentlichen Schulträgern.
Lernspiele mit Ziehen und Zeitdruck
Einzelne Spiele verlangen Ziehbewegungen oder Reaktion in begrenzter Zeit. Für die Uhr-Spiele gibt es bereits eine Bedienung über Schaltflächen; für andere Spiele nicht durchgängig.
Bis dahin: Die Lerninhalte selbst sind vollständig ohne Spiele erreichbar — kein Spiel ist Voraussetzung für den Lernfortschritt.
Geplant: Schaltflächen-Bedienung für alle Spiele.
Gebärdensprache und Leichte Sprache
Es gibt keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und keine durchgängige Fassung in Leichter Sprache.
Bis dahin: Aufgaben lassen sich vorlesen; Erklärungen können über den Lernbegleiter in einfacheren Worten angefordert werden.
Geplant: Wird geprüft; für den Schulbereich vorrangig gegenüber dem Elternbereich.
Hochgeladene Dateien
Von Schulen oder Lehrkräften hochgeladenes Material (z. B. Arbeitsblätter) können wir nicht auf Barrierefreiheit prüfen.
Bis dahin: Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule, wenn ein Dokument nicht nutzbar ist.
Geplant: Hinweis beim Hochladen, damit Lehrkräfte es beim Erstellen berücksichtigen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Bei Angeboten, die von einer Schule in Landesträgerschaft eingesetzt werden, ist die Schlichtungsstelle des jeweiligen Bundeslandes zuständig; die Schule nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Diese Erklärung wurde am 31.07.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird bei jeder wesentlichen Änderung überprüft, mindestens jedoch jährlich.