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Erklärung zur Barrierefreiheit

Zuletzt geprüft am 31.07.2026

Barriere melden

Sie können uns Barrieren melden und Inhalte in zugänglicher Form anfordern. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

barrierefreiheit@letslearn.de

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Lernplattform Let’s Learn — die Website, den Eltern- und Lehrkraftbereich sowie die daraus abgeleiteten Anwendungen für Tablet und Rechner.

Stand der Vereinbarkeit

Die Anwendung ist mit den Anforderungen der Stufen A und AA nach WCAG 2.1 (EN 301 549) teilweise konform. Die Gründe stehen weiter unten unter „Bekannte Lücken".

Prüfmethode: Selbstbewertung mit dem automatischen Prüfwerkzeug axe-core (Regelsätze WCAG 2.0/2.1, Stufen A und AA) über zwölf angemeldete Seiten, ergänzt um manülle Stichproben.

Automatische Prüfwerkzeuge erfassen nur einen Teil der Anforderungen. Wir nennen deshalb ausdrücklich, was noch nicht geprüft ist — eine Erklärung ohne Lücken wäre entweder ungeprüft oder unehrlich.

Was geprüft und umgesetzt ist

  • Farbkontraste der Bedienelemente

    Haupt- und Zweitschaltfläche erreichten mit weißer bzw. farbiger Schrift nur 3,21:1 und 4,24:1. Erforderlich sind 4,5:1. Beide nutzen jetzt einen eigens berechneten Bedienton mit 4,88:1.

  • Beschriftung von Grafiken

    Ein Fortschrittsbild trug seine Beschriftung an der falschen Stelle und war für Screenreader namenlos. Die Beschriftung sitzt jetzt an der Grafik selbst.

  • Zulässige ARIA-Auszeichnungen

    Zwei Elemente trugen Beschriftungen, die dort technisch unzulässig waren und von Screenreadern ignoriert wurden. Behoben.

  • Vorlesefunktion

    Aufgaben und Fragen können vorgelesen werden; in der Vorschule geschieht das automatisch, weil Lesen dort keine Voraussetzung sein darf.

  • Bedienung ohne Maus

    Die Lernspiele sind vollständig über die Tastatur bedienbar (Ziffern für Antworten, Pfeiltasten für Bewegung).

  • Reduzierte Bewegung

    Ein Ruhemodus schaltet Animationen und Belohnungseffekte ab — für Kinder, die davon abgelenkt oder überfordert werden.

  • Größe der Bedienelemente

    Schaltflächen sind mindestens 48 × 48 Pixel groß und damit auch mit ungenauer Motorik treffbar.

Bekannte Lücken

  • Kein vollständiger manüller Test

    Bisher wurde automatisch geprüft. Automatische Werkzeuge erfassen nur etwa ein Drittel der Anforderungen. Tastaturreihenfolge, Screenreader-Verständlichkeit, Fokussichtbarkeit und sinnvolle Vorlese-Reihenfolge sind nicht durchgängig geprüft.

    Geplant: Vollständige manülle Prüfung vor dem ersten Schuleinsatz.

  • Prüfung durch eine unabhängige Stelle steht aus

    Es liegt bisher nur eine Selbstbewertung vor. Eine externe Prüfung ist nicht erfolgt.

    Geplant: Vor Ausschreibungen mit öffentlichen Schulträgern.

  • Lernspiele mit Ziehen und Zeitdruck

    Einzelne Spiele verlangen Ziehbewegungen oder Reaktion in begrenzter Zeit. Für die Uhr-Spiele gibt es bereits eine Bedienung über Schaltflächen; für andere Spiele nicht durchgängig.

    Bis dahin: Die Lerninhalte selbst sind vollständig ohne Spiele erreichbar — kein Spiel ist Voraussetzung für den Lernfortschritt.

    Geplant: Schaltflächen-Bedienung für alle Spiele.

  • Gebärdensprache und Leichte Sprache

    Es gibt keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und keine durchgängige Fassung in Leichter Sprache.

    Bis dahin: Aufgaben lassen sich vorlesen; Erklärungen können über den Lernbegleiter in einfacheren Worten angefordert werden.

    Geplant: Wird geprüft; für den Schulbereich vorrangig gegenüber dem Elternbereich.

  • Hochgeladene Dateien

    Von Schulen oder Lehrkräften hochgeladenes Material (z. B. Arbeitsblätter) können wir nicht auf Barrierefreiheit prüfen.

    Bis dahin: Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule, wenn ein Dokument nicht nutzbar ist.

    Geplant: Hinweis beim Hochladen, damit Lehrkräfte es beim Erstellen berücksichtigen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Bei Angeboten, die von einer Schule in Landesträgerschaft eingesetzt werden, ist die Schlichtungsstelle des jeweiligen Bundeslandes zuständig; die Schule nennt Ihnen die zuständige Stelle.

Diese Erklärung wurde am 31.07.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Sie wird bei jeder wesentlichen Änderung überprüft, mindestens jedoch jährlich.